Im vergangenen Monat hat der Bundestag alle 19 Geheimdienste der Republik mit einer neuen Befugnis ausgestattet.
Der Bundesnachrichtendienst, der Militärgeheimdienst MAD, das Bundesamt für Verfassungsschutz und die 16 Verfassungsschutzbehörden der Länder sind durch eine Änderung im Verfassungsschutzrecht dazu ermächtigt worden.
Die SPD hatte ihren ursprünglichen Widerstand gegen die Pläne aufgegeben.
64 Abgeordnete der Bundestagsfraktion haben am Donnerstag eine Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingereicht.
Es genüge schon, dass ein Mensch bloß im Verdacht stehe, eine Straftat zu planen.
Auch geringere Straftaten wie etwa die Verbreitung von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen seien schon ausreichend, um mit dem Staatstrojaner in die Privatsphäre einzudringen.
Ein Cyberangriff durch Unbekannte auf die Uniklinik Düsseldorf im vergangenen Herbst führte sogar zum Tod einer Patientin, heißt es in der 104-seitigen Verfassungsbeschwerde, die der Kölner Rechtsanwalt Nikolaos Gazeas verfasst hat. »