Forderung aus der CSU: Kein Bürgergeld mehr für wehrfähige Ukrainer!

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Ein ukrainischer Reisepass wird in der zentralen Erfassungsstelle für Ukraine-Flüchtlinge in Mecklenburg-Vorpommern für die Ausstellung des amtlichen Ankunftsnachweises von Mitarbeitern eingelesen (Symbolbild)

Berlin – Die CSU macht mit ihrer harten Linie in Sachen Bürgergeld ernst – und nimmt jetzt die Ukrainer ins Visier! Außenexperte Stephan Mayer (51) fordert, dass ukrainische Männer im wehrfähigen Alter (18 bis 63 Jahre) in Deutschland kein Bürgergeld mehr erhalten sollen. Das würde nach BILD-Informationen mehr als 150.000 Ukrainer betreffen.

▶︎ Mayer zu BILD: „Es muss endlich Schluss sein mit dem Bürgergeld -Bezug für männliche Ukrainer im wehrfähigen Alter. Wenn fast 151.000 Ukrainer zwischen 18 und 63 Jahren bei uns Stütze kassieren, dann stimmt etwas nicht. Diese Personengruppe hat keinen Anspruch auf diese Sozialleistung und muss entweder hier bei uns in Deutschland arbeiten gehen oder in der Ukraine Wehrdienst leisten.“

Außenexperte Stephan Mayer (51, CSU) will wehrfähigen ukrainischen Männern das Bürgergeld entziehen.

Nach dem BILD-Bericht über die Nutzung des „Lkw-Tricks“ durch ukrainische Männer im wehrfähigen Alter kommt jetzt heraus, dass seit Kriegsbeginn exakt 304.144 Ukrainer (Stand: 14. Juni 2025) im wehrfähigen Alter aus der Ukraine nach Deutschland gekommen sind. Fast die Hälfte (49,54 Prozent) von ihnen bezieht Bürgergeld.

Hintergrund: Mit dem sogenannten „Lkw-Tick“ entziehen sich viele Ukrainer mit einem gefälschten Lkw-Führerschein dem Kriegsdienst in ihrem Heimatland, da der Lkw-Führerschein ihnen unter Umständen eine freie Ausreise ins Ausland sichern kann – das geht aus einem Geheimbericht der deutschen Sicherheitsbehörden und Angaben der polnischen Grenzschutzbehörden hervor.

So waren bei den Jobcentern im März 2025 (Anm. der Red.: Aktuellere Daten liegen bisher nicht vor) laut einer schriftlichen Auskunft der Bundesagentur für Arbeit (BA) auf BILD-Anfrage „genau 150.660 männliche erwerbsfähige Leistungsbezieher mit der Staatsangehörigkeit Ukraine im Alter zwischen 18 und 63 Jahren gemeldet.“

▶︎ Der durchschnittliche Zahlungsanspruch pro erwerbsfähigem Leistungsberechtigten im Monat lag demnach im März dieses Jahres bei 882 Euro. Daraus ergibt sich laut BA „eine Summe der Zahlungsansprüche“ in Höhe von 1,328 Milliarden Euro pro Jahr. Die Zahlungsansprüche umfassen „alle passiven Leistungen“: Regelleistungen + Kosten der Unterkunft + Mehrbedarfe + Einmalzahlungen.

Ukrainische Botschaft hält Kontakt mit den Männern

Die ukrainische Botschaft sieht auf BILD-Nachfrage kein Problem. Schriftlich teilt sie mit: „Es wäre falsch, allen ukrainischen Männern im Ausland pauschal Gesetzesverstöße oder eine Umgehung der Mobilmachung zu unterstellen. Der Aufenthalt ukrainischer Männer im Ausland ist nicht verboten. Für die Ausreise sind entsprechende Nachweise erforderlich.“

Die Botschaft teilt weiter mit: „Ein erheblicher Teil der Männer in Deutschland hält sich rechtmäßig dort auf und ist im System zur militärischen Erfassung registriert.“ Man habe „allen betroffenen Männern empfohlen, ihre Daten zu aktualisieren“. Viele seien dieser Aufforderung nachgekommen.