Cannabis-Legalisierung: Bundeskabinett beschließt Eckpunkte

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Der Erwerb und Besitz von bis zu 30 Gramm „Genusscannabis“ soll in Zukunft in Deutschland straffrei, privater Eigenanbau in begrenztem Umfang erlaubt sein. Diese Legalisierungsschritte beschloss das Bundeskabinett. Doch es gibt möglicherweise noch Hürden.

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Die Legalisierung von Cannabis ist ein heftig umstrittenes Projekt der Ampel-Koalition. Nun legt Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach dazu ein Eckpunktepapier vor. Doch ganz ohne Kritik bleiben diese Pläne nicht.

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch Eckpunkte für eine Cannabis-Legalisierung in Deutschland beschlossen. Nach den Plänen der Ampel-Koalition sollen Cannabis und der Wirkstoff Tetrahydrocannabinol (THC) künftig rechtlich nicht mehr als Betäubungsmittel eingestuft werden. Erwerb und Besitz von bis zu 30 Gramm „Genusscannabis“ sollen straffrei, privater Eigenanbau in begrenztem Umfang erlaubt und ein Verkauf an Erwachsene in „lizenzierten Fachgeschäften“ und möglicherweise auch Apotheken ermöglicht werden.

Man habe beim Cannabis-Konsum keine wirklich vorzeigbaren Erfolge erzielen können, sagte Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) am Mittwoch in Berlin. Die Zahl der Konsumenten sowie der THC-Gehalt stiegen. Die Bundesregierung wolle mit ihrer Regelung den Schwarzmarkt verdrängen, durch Grenzwerte eine Entkriminalisierung des Cannabis-Konsums erwirken und einen besseren Kinder- und Jugendschutz sicherstellen, sagte er.

Ob es wirklich dazu kommt, ist aber noch offen. Internationale und europarechtliche Regeln zum Umgang mit Cannabis könnten der Legalisierung in Deutschland entgegenstehen. Der rechtliche Rahmen biete „begrenzte Optionen, das Koalitionsvorhaben umzusetzen“, heißt es auch in einem im Kabinett beschlossenen Eckpunktepapier.

Lesen Sie auch Drogenpolitik der Ampel Wie Völker- und Europarecht der Cannabis-Legalisierung im Weg stehen

Genannt wird in dem Zusammenhang unter anderem das sogenannte Schengener Durchführungsübereinkommen. Ein konkreter Gesetzentwurf soll deshalb erst vorgelegt werden, wenn sich abzeichnet, dass es von der EU gegen die geplante Cannabis-Freigabe keine rechtlichen Einwände gibt.

SPD, Grüne und FDP hatten in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, „die kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken in lizenzierten Geschäften“ einzuführen.

Die Fraktionen der Ampelparteien sehen allerdings noch Nachbesserungsbedarf. „Wichtigen Forderungen der SPD sind in dem nun offiziell beschlossenen Eckpunktepapier Rechnung getragen worden. Es wird zunächst keinen Online-Handel und keine THC-Obergrenze geben. Worüber wir aber definitiv noch reden müssen ist die Anhebung der Grenzwerte im Straßenverkehr und die Einführung von Cannabis-Social-Clubs in Deutschland. Hier bleibt das Papier hinter unseren Erwartungen zurück“, sagte Carmen Wegge (SPD) zu WELT.

Aus rechtlicher Perspektive sei es zudem wichtig, dass der unbestimmte Rechtsbegriff der „nicht geringen Menge“ kein weiterer Bestandteil der Straftatbestände bleibe. „Gerade konservative Bundesländer wie Bayern haben diesen dazu benutzt in unverhältnismäßiger Weise Konsumentinnen und Konsumenten zu verfolgen. Das darf nach einer Legalisierung nicht mehr möglich sein“, so Wegge weiter.

Auch Lukas Köhler von der FDP ist grundsätzlich glücklich über die beschlossenen Eckpunkte - aber: „Aus Sicht der FDP-Fraktion sind an zentralen Stellen noch Nachbesserungen notwendig, denn die bisherigen Vorschläge aus dem Gesundheitsministerium sind teilweise viel zu restriktiv. Eine Besitzobergrenze für Cannabis ist wenig sinnvoll und wäre auch gar nicht zu kontrollieren. Niemand käme auf die Idee, den Besitz von Bier- oder Weinflaschen zu begrenzen. Es gibt keinen Grund, das beim Cannabis anders zu handhaben“, sagte Köhler WELT.

Es sei außerdem fragwürdig, „das deutlich gesundheitsschädlichere Rauchen zu erlauben, aber beispielsweise den Konsum über Brownies nicht. Darüber hinaus müssen auch für die Regeln im Straßenverkehr noch praktikablere Lösungen gefunden werden“, fordert der FDP-Politiker.

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_HossBonaventureCEO_ on October 26th, 2022 at 11:45 UTC »

When a drug's single greatest risk factor is getting caught ... that drug has no business being illegal.

autotldr on October 26th, 2022 at 10:30 UTC »

This is the best tl;dr I could make, original reduced by 76%. (I'm a bot)

Nach den Plänen der Ampel-Koalition sollen Cannabis und der Wirkstoff Tetrahydrocannabinol künftig rechtlich nicht mehr als Betäubungsmittel eingestuft werden.

"Ob es wirklich dazu kommt, ist aber noch offen. Internationale und europarechtliche Regeln zum Umgang mit Cannabis könnten der Legalisierung in Deutschland entgegenstehen. Der rechtliche Rahmen biete „begrenzte Optionen, das Koalitionsvorhaben umzusetzen", heißt es auch in einem im Kabinett beschlossenen Eckpunktepapier.

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Bombadil_and_Hobbes on October 26th, 2022 at 10:14 UTC »

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